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Beginn:
keine Angabe
Ende:
keine Angabe
Kurs-Nr.:
08
Preis:
120,00 EUR (zzgl. MwSt.)
Ort:
Onlinetraining

Beschreibung


Informationen

Die Richtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008 über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) ist eine Richtlinie der europäischen Gemeinschaft und setzt den rechtlichen Rahmen für die Abfallgesetzgebung der Mitgliedstaaten.
Sie ist mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz in deutsches Recht umgesetzt worden und definiert in § 5 das Ende der Abfalleigenschaft.

Nach § 5 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) endet die Abfalleigenschaft eines Stoffes, wenn dieser ein Verwertungsverfahren durchlaufen hat und so beschaffen ist, dass

  • dieser für bestimmte Zwecke verwendet wird;
  • ein Markt oder eine Nachfrage besteht;
  • alle für die jeweilige Zweckbestimmung geltenden technischen Anforderungen erreicht sind;
  • alle Rechtsvorschriften und anwendbaren Normen für Erzeugnisse erfüllt sind;
  • die Verwendung insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt führt.

Die Lizenz für die Lernplattform erhalten Sie mit Ihrer Auftragsbestätigung und diese ist dann für 90 Tage lang gültig.

Schulungsinhalte

Sie erfahren,

  • wann für Eisen- und Stahlabfälle das Ende der Abfalleigenschaft erreicht wird;
  • für welche Eisen- und Stahlabfälle das Ende der Abfalleigenschaft erreicht werden kann;
  • welche Anforderungen an eine Zertifizierung für Eisen- und Stahlabfälle zum Ende der Abfalleigenschaft erfüllt werden müssen.

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