Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter. Der Unternehmer trägt jedoch die Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgaben in seinem Betrieb. Die Vielfältigkeit der Aufgaben kann es erforderlich machen, zur Unterstützung des Unternehmers innerhalb der Sicherheitsorganisation des Betriebes einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, dem diese Aufgaben übertragen werden.
Die Sach- und Fachkunde eines Brandschutzbeauftragten muss den aktuellen Regelungen und Vorschriften entsprechen. Um eine qualifizierte Aufgabenbewältigung zu gewährleisten, ist regelmäßig alle 3 Jahre eine Fortbildung mit 16 LE à 45 Minuten (2 Tage) gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01 zu besuchen.
Mit Besuch dieser Schulung erhalten Sie 2 VDSI-Punkte!