Das fachkundige Personal eines Entsorgungsfachbetriebes hat regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, eine auf den Grundlehrgang aufbauende Fortbildung gemäß § 9 EfbV Abs. 3 zu absolvieren. Dazu haben Sie regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen, in denen Kenntnisse entsprechend der Anlage 1 vermittelt werden, teilzunehmen. Wir vermitteln Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte umfassend anhand von aktuellen Gesetzestexten. Um Neuerungen verständlich aufzuzeigen, wird mit Hilfe von Fallbeispielen aufgeklärt. Selbstverständlich werden die Themen von den fachspezifischen Referenten entsprechend der anwesenden Teilnehmer vertieft.
Unsere Fortbildungsveranstaltung ist außerdem für die Auffrischung der Fachkunde nach AbfAEV, für Abfall- und Immissionsschutzbeauftragte, für Händler und Makler von Abfällen sowie für Personen, welche eine Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte haben, zugelassen.