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Beginn:
12. Nov. 2024
Ende:
15. Nov. 2024
Kurs-Nr.:
21
Preis:
1.400,00 EUR (zzgl. MwSt.)
Ort:
Gäufelden
Datum Beginn Ende Dauer Raum
12.11.2024 08:30 17:30
13.11.2024 08:30 17:30
14.11.2024 08:30 17:30
15.11.2024 08:30 13:30

Beschreibung

Informationen

Entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) muss das für die Leitung und Beaufsichtigung eines Betriebes verantwortliche Personal über die dafür notwendigen Fachkenntnisse nach EfbV verfügen. Der Grundlehrgang ist außerdem Voraussetzung für Händler und Makler von Abfällen sowie bei Genehmigung von Vermittlungsgeschäften. Die verantwortliche Person hat gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 der EfbV an einem oder mehreren von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen, in denen Kenntnisse entsprechend der Anlage 1 vermittelt werden, teilzunehmen. Wir vermitteln Ihnen die Inhalte sowohl fachlich anhand der Gesetzestexten, als auch praxisnah mit vielen Beispielen. Unser Lehrgang wird immer auf Grundlage der aktuellsten Gesetzeslage und neusten Erlässen durchgeführt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte vermitteln wir Ihnen innerhalb von 3,5 Tagen und Sie erhalten Ihr Zertifikat ohne eine Prüfung.

Zielgruppe

  • Das verantwortliche Personal in Entsorgungsfachbetrieben
  • Händler und Makler von Abfällen
  • Personen, die Genehmigungen von Vermittlungsgeschäften durchführen
  • Basis für die Teilnahme am Aufbaukurs zum Betriebsbeauftragten für Abfall

Schulungsinhalte

Kreislaufwirtschaftsgesetz:

  • Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Abfallhierarchie
  • Grund-, Getrennthaltungs- und Überlassungspflichten
  • Anzeige- und Erlaubnisverfahren und die Betroffenen
  • Beauftragung Dritter
  • Register- und Nachweispflichten
  • Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
  • Kennzeichnung von Fahrzeugen und Bußgeldvorschriften
  • Bedeutung von Abfallwirtschaftsplänen und Abfallvermeidungsprogrammen

Rechtsverordnung auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:

  • EfbV; AbfAEV; AVV; AbfBeauftrV;

Weitere abfallrechtliche Gesetze:

  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz; Batteriegesetz und Verpackungsgesetz

Genehmigungsanforderung für das:

  • Befördern; Lagern; Behandeln und für Entsorgungsanlagen

Vorschriften für betriebliche Haftung und des Arbeitsschutzes sowie einschlägige Versicherungen

Art und Beschaffenheit gefährlicher Abfälle

Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen

Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht

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Buchungspreis

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