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Grundkurs Abfallbeauftragter gemäß AbfBeauftrV

Beginn:
25. Apr 2023
Ende:
28. Apr 2023
Kurs-Nr.:
38
Preis:
1560,00 EUR pro Platz (zzgl. MwSt.)
Ort:
Gäufelden
Datum Beginn Ende Dauer Raum
25. Apr 202308:3017:30
26. Apr 202308:3017:30
27. Apr 202308:3017:30
28. Apr 202308:3017:15

Beschreibung

Informationen

Die Betreiber von genehmigungsbedürftigen BImSch-Anlagen sind gemäß § 2 der Abfallbeauftragtenverordnung verpflichtet einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Um die Aufgaben und Pflichten fachkundig ausüben zu können, muss die zu bestellende Person einen Fachkundelehrgang gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 KrWG i. V. m. § 55 Abs. 2 Satz 1 BImSchG zum Abfallbeauftragten besuchen. Der Grundlehrgang kann in mehrere Teile aufgesplittet werden, muss jedoch innerhalb von drei Monaten absolviert sein. Wir vermitteln Ihnen in unserem Grundlehrgang die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte verständlich, damit Sie diese gesetzeskonform in die Praxis umsetzen können. Ein fundierter Umgang mit den unten aufgeführten Schulungsinhalten ist für die verantwortlichen Personen für ihre Funktion unerlässlich. Der auf den Grundkurs aufbauende Fortbildungslehrgang ist regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre monatsgenau zu besuchen.

Schulungsinhalte

Rechte und Pflichten eines Abfallbeauftragten

das Verfahren zur Bestellung eines Abfallbeauftragten

Kreislaufwirtschaftsgesetz:

  • Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Abfallhierarchie
  • Grund-, Getrennthaltungs- und Überlassungspflichten
  • Anzeige- und Erlaubnisverfahren und die Betroffenen
  • Beauftragung Dritter
  • Register- und Nachweispflichten
  • Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
  • Kennzeichnung von Fahrzeugen und Bußgeldvorschriften
  • Bedeutung von Abfallwirtschaftsplänen und Abfallvermeidungsprogrammen

Rechtsverordnung auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:

  • EfbV; AbfAEV; AVV; AbfBeauftrV;

Weitere abfallrechtliche Gesetze:

  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz; Batteriegesetz und Verpackungsgesetz

Genehmigungsanforderung für das:

  • Befördern; Lagern; Behandeln und für Entsorgungsanlagen

Vorschriften für betriebliche Haftung und des Arbeitsschutzes sowie einschlägige Versicherungen

Art und Beschaffenheit gefährlicher Abfälle

Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen

Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht


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