Datum | Beginn | Ende | Dauer | Raum |
25. Apr 2023 | 08:30 | 17:30 | ||
26. Apr 2023 | 08:30 | 17:30 | ||
27. Apr 2023 | 08:30 | 17:30 | ||
28. Apr 2023 | 08:30 | 17:15 |
Die Betreiber von genehmigungsbedürftigen BImSch-Anlagen sind gemäß § 2 der Abfallbeauftragtenverordnung verpflichtet einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Um die Aufgaben und Pflichten fachkundig ausüben zu können, muss die zu bestellende Person einen Fachkundelehrgang gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 KrWG i. V. m. § 55 Abs. 2 Satz 1 BImSchG zum Abfallbeauftragten besuchen. Der Grundlehrgang kann in mehrere Teile aufgesplittet werden, muss jedoch innerhalb von drei Monaten absolviert sein. Wir vermitteln Ihnen in unserem Grundlehrgang die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte verständlich, damit Sie diese gesetzeskonform in die Praxis umsetzen können. Ein fundierter Umgang mit den unten aufgeführten Schulungsinhalten ist für die verantwortlichen Personen für ihre Funktion unerlässlich. Der auf den Grundkurs aufbauende Fortbildungslehrgang ist regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre monatsgenau zu besuchen.
Rechte und Pflichten eines Abfallbeauftragten
das Verfahren zur Bestellung eines Abfallbeauftragten
Kreislaufwirtschaftsgesetz:
Rechtsverordnung auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:
Weitere abfallrechtliche Gesetze:
Genehmigungsanforderung für das:
Vorschriften für betriebliche Haftung und des Arbeitsschutzes sowie einschlägige Versicherungen
Art und Beschaffenheit gefährlicher Abfälle
Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen
Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht