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Fortbildung gemäß EfbV/AbfAEV, Abfall- und Immissionsschutzbeauftragter

Beginn:
23. Mai 2023
Ende:
24. Mai 2023
Kurs-Nr.:
40
Preis:
660,00 EUR pro Platz (zzgl. MwSt.)
Ort:
Gäufelden

Beschreibung

Informationen

Wichtiger Hinweis!
Sind Sie Neukunde der Firma SUHM GmbH oder haben Ihre letzte Fortbildung bei einem anderen Anbieter absolviert?
Dann senden Sie uns bitte einen Nachweis Ihres besuchten Grundkurses und/oder der letzten Fortbildung gemäß EfbV.

Das fachkundige Personal eines Entsorgungsfachbetriebes hat regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, eine auf den Grundlehrgang aufbauende Fortbildung gemäß § 9 EfbV Abs. 3 zu absolvieren. Dazu haben Sie regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen, in denen Kenntnisse entsprechend der Anlage 1 vermittelt werden, teilzunehmen. Wir vermitteln Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte umfassend anhand von aktuellen Gesetzestexten. Um Neuerungen verständlich aufzuzeigen, wird mit Hilfe von Fallbeispielen aufgeklärt. Selbstverständlich werden die Themen von den fachspezifischen Referenten entsprechend der anwesenden Teilnehmer vertieft.

Unsere Fortbildungsveranstaltung ist außerdem für die Auffrischung der Fachkunde nach AbfAEV, für Abfall- und Immissionsschutzbeauftragte, für Händler und Makler von Abfällen sowie für Personen, welche eine Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte haben, zugelassen.

 

Zielgruppe

  • Das verantwortliche Personal in Entsorgungsfachbetrieben
  • Das verantwortliche Personal von Betrieben mit einer Anzeige nach AbfAEV
  • Betriebsbeauftragte für Abfall
  • Immissionsschutzbeauftragte
  • Händler und Makler von Abfällen
  • Personen mit Genehmigung für Vermitllungsgeschäfte

Schulungsinhalte

  • Gewerbeabfallverordnung
  • Entsorgungsfachbetriebeverordnung
  • Abfallbeauftragtenverordnung
  • ElektroG
  • Abfallverzeichnisverordnung
  • Nachweisverfahren
  • Ersatzbaustoffverordnung
  • 4. BImSchV
  • Ersatzbaustoffverordnung
  • Verpackungsgesetz
  • Anzeige- und Erlaubnisverordnung
  • Verordnung 2011
  • Verordnung 2012
  • Verordnung 2013

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