Datum | Beginn | Ende | Dauer | Raum |
25. Apr 2023 | 08:30 | 17:30 | ||
26. Apr 2023 | 08:30 | 17:30 | ||
27. Apr 2023 | 08:30 | 17:30 | ||
28. Apr 2023 | 08:30 | 13:30 |
Entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) muss das für die Leitung und Beaufsichtigung eines Betriebes verantwortliche Personal über die dafür notwendigen Fachkenntnisse nach EfbV verfügen. Der Grundlehrgang ist außerdem Voraussetzung für Händler und Makler von Abfällen sowie bei Genehmigung von Vermittlungsgeschäften. Die verantwortliche Person hat gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 der EfbV an einem oder mehreren von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen, in denen Kenntnisse entsprechend der Anlage 1 vermittelt werden, teilzunehmen. Wir vermitteln Ihnen die Inhalte sowohl fachlich anhand der Gesetzestexten, als auch praxisnah mit vielen Beispielen. Unser Lehrgang wird immer auf Grundlage der aktuellsten Gesetzeslage und neusten Erlässen durchgeführt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte vermitteln wir Ihnen innerhalb von vier Tagen und Sie erhalten Ihr Zertifikat ohne eine Prüfung.
Kreislaufwirtschaftsgesetz:
Rechtsverordnung auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:
Weitere abfallrechtliche Gesetze:
Genehmigungsanforderung für das:
Vorschriften für betriebliche Haftung und des Arbeitsschutzes sowie einschlägige Versicherungen
Art und Beschaffenheit gefährlicher Abfälle
Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen
Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht