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:: Endlich da und vom Ministerium Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg für die Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach BKrFQG anerkannt: Band 3 zum Modul "Anforderungen an den Abfallbeförderer" |
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Auszug aus der Anerkennung: "... Das spezielle Modul für Abfallbeförderer ist für eine branchenspezifische gezielte Schulung von Kraftfahrern in Form einer Spezialisierung bzw. Vertiefung geeignet. ...Mit dem vorgelegten Spezialmodul gelingt dies in sachgerechter und umfassender Weise. ..." Anerkennung hier >> |
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Leseprobe hier>> |
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Übersicht der Schulungsinhalte: |
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MODUL 3: Anforderungen an den Abfallbeförderer Schulungsinhalte: Transportpapiere Abfallschlüssel Elektronische Signatur A-Schild Lenk- und Ruhezeiten |
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Der Band 3 "Anforderungen an den Abfallbeförderer" |
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Auf Grundlage der 3 Kenntnisbereiche der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV) vom 22. August 2006, BGBl. I S. 2108, Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1), Liste der Kenntnisbereiche wurde der Band 3 „Anforderungen an den Abfallbeförderer“ erstellt. Der Band 3 „Anforderungen an den Abfallbeförderer“ versteht sich auf der einen Seite als Grundlagenwerk, das zusammengefasst die abfallrechtliche Seite für den Fahrzeugführer erläutert. Auf der anderen Seite ergänzt der Band 3, Grundlagenthemen zur Ladungssicherung und den Sozialvorschriften aus der Sicht der Abfallbeförderung. Der Band 3 ersetzt nicht eine grundlegende Schulung zu den Sozialvorschriften und der Ladungssicherung. |
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Etwa 100.000 Fahrzeugführer in Deutschland sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit mit der Beförderung von Abfall beschäftigt. In vielen Fällen ist dem Fahrzeugführer nicht bewusst, dass er Abfall befördert und damit besonderen, zum Teil ergänzenden Regelungen unterliegt. Die Spannweite ist groß: Der Tiefbauer der seinen Aushub auf die Erddeponie befördert. Der Abbruchunternehmer der seinen Abbruch von der Baustelle zum Recyclingunternehmen befördert. Das Logistikunternehmen, das als Rückfracht Papierballen von der Sortieranlage übernimmt und zur Papierfabrik befördert. Der Kleinunternehmer der im Rahmen von Straßensammlungen Altmetalle und Schrott einsammelt. Der fliegende Händler, der bei Autowerkstätten Bleibatterien und Katalysatoren übernimmt. Dies sind nur ein paar Beispiele für Abfalltransporte. |
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Der vorliegende Band 3 „Anforderungen an den Abfallbeförderer“ deckt die Kenntnisbereiche 1, 2 und 3 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung – BKrFQV ab. |
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Kontakt und Ansprechpartner: Klaus Suhm Carmela Tunç, Tel. 07032 7808-23 SUHM GmbH Hämmerlestraße 14 + 16 71126 Gäufelden Tel. 07032 7808-20 Fax 07032 7808-60 |