
Datenschutzbeauftragter Beauftragter für den Datenschutz nach § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Zeiten zunehmender Datenmengen und stetig fortschreitender Vernetzung von IT- und Kommunikationssystemen nimmt der Datenschutz eine immer wichtigere Position im Unternehmen ein. Sobald mehr als 9 Personen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, ist die Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz gesetzlich vorgeschrieben. Zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten zählen vor allem die Überwachung der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung und die Unterrichtung der datenverarbeitenden Personen über die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und die besonderen Erfordernisse des Datenschutzes.
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Um eine qualifizierte Erfüllung Ihrer Aufgaben zu gewährleisten, ist die Teilnahme an Forbildungsveranstaltungen vorgesehen (BDSG § 4f Abs. 3). Vor allem die stetig voranschreitenden Entwicklungen in der IT machen eine regelmäßige Fortbildung unumgänglich. Die Fortbildung zum Datenschutzbeauftragten ist alle 2 Jahre zu besuchen. So sind Sie immer auf dem aktuellen gesetzlichen und technischen Stand. Zusätzlich empfehlen sich unsere halbtägigen Vertiefungsseminare zu speziellen Themen.
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